Erklärung zur Barrierefreiheit
Der TTV Norf e.V. ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Leichte Sprache
Für Informationen über diese Website in leichter Sprache besuchen Sie bitte die folgende Seite:
Leichte Sprache
Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde durch die Netigo GmbH überprüft; ein unabhängiger BITV-Test steht aus.
Einschränkungen
Nachfolgende Inhalte sind noch nicht oder nur eingeschränkt zugänglich.
Beschreibende Texte
Einzelne Bilder, Buttons oder Links weisen noch keine beschreibenden Texte, bzw. Alternativtexte auf.
Beim Erstellen und Bearbeiten von redaktionellen Inhalten achten wir darauf, diese Informationen zu ergänzen.
Gebärdensprache
Informationen zum Verein und zur Navigation auf dieser Internetseite in Deutscher Gebärdensprache stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Informationen in Leichter Sprache
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes und zur Navigation in leichter Sprache finden Sie auf der Seite Leichte Sprache.
Eine vollständige Ergänzung aller Texte in leichter Sprache ist aktuell nicht vorgesehen.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen und versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Im Zuge einer umfassenden Prüfung wurden verschiedene technische und strukturelle Barrieren identifiziert. Diese wurden im Anschluss gezielt behoben. Die Optimierungen umfassten insbesondere folgende Punkte:
- Navigation per Tastatur ermöglicht
- Kontraste verbessert
- Überschriftenstruktur korrigiert
- Hauptüberschrift sichergestellt
- Links besser erkennbar gemacht
- Korrekte Verwendung von ARIA-Rollen
- Landmark-Struktur überarbeitet
Die Maßnahmen tragen dazu bei, die Website für alle Nutzer zugänglicher zu machen – unabhängig von den eingesetzten Geräten oder individuellen Einschränkungen.
Zuständigkeit bei Fragen zur Barrierefreiheit
Der TTV Norf e.V. ist ein privater Verein. Deshalb gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen nicht unmittelbar.
Derzeit gibt es keine spezielle staatliche Stelle, bei der Beschwerden zur digitalen Barrierefreiheit von Privatunternehmen eingereicht werden können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025 verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Die Überwachung dieses Gesetzes übernehmen die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Falls Sie Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit unserer Website haben, können Sie per E-Mail mit uns in Verbindung treten.
Wir nehmen Ihr Feedback ernst und bemühen uns um kontinuierliche Verbesserungen.